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Allgemeine Geschäftsbedingungen Openair Bivio

1 Allgemeine Bestimmungen

Das Openair Bivio ist ein Festival des Vereins Openair Bivio, im Folgenden „Veranstalter“ genannt.

Der Inhaber einer Eintrittskarte akzeptiert diese Allgemeine Geschäftsbedingungen in demjenigen Moment, in dem er die Eintrittskarte in Besitz nimmt.

Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist strikte Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis aus dem Festareal ohne Rückerstattung des Kaufpreises für die Eintrittskarte. Zivil- und strafrechtliche Schritte des Veranstalters bleiben vorbehalten.

Das Festareal besteht aus Folgenden abgesperrten Teilgeländen: Festivalgelände, VIP Zone und Campingplatz. Zutritt auf das Festareal resp. auf einzelne Teilgelände erfolgt nur mit einer gültigen Eintrittskarte zu den für die jeweilige Kategorie auf der Webseite des Veranstalters publizierten Zugangszeiten.

Der Festivalbesucher ist damit einverstanden, dass er als Teil des Publikums vor, während und nach des Festivals auf Bild-, Ton- und Videoaufnahmen aufgenommen wird. Diese Aufnahmen können von dem Veranstalter und/oder Dritten kommerziell und ohne Entschädigung genutzt und verwertet werden. Auf die Geltendmachung seiner diesbezüglichen Persönlichkeitsrechte verzichtet er ausdrücklich und unwiderruflich.

2 Programm

Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen der Künstler. Der Veranstalter übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung den Inhalt und/oder das Programm des Festivals zu ändern.

3 Lärmimmissionen

Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. An den Eingängen zum und an speziellen Standorten auf dem Festivalgelände werden Gehörschutzpfropfen abgegeben.

Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.

4 Sicherheit

Der Sicherheitsdienst des Veranstalters führt an sämtlichen offiziellen Eingängen zum und entlang des Festareals, sowie während der gesamten Dauer des Festivals Sicherheits- und Einlasskontrollen durch.

Der Sicherheitsdienst führt stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen durch.

Das Recht, den Festivalbesucher aus wichtigem Grund den Eintritt zum Festareal zu verwehren oder vom Festareal zu verweisen, bleibt vorbehalten.

5 Zugang zum und Verhalten auf dem Festareal

5.1 Verkehr

Parkieren auf den Zufahrtsstrassen zum Festareal und auf dem Festareal ist strengstens untersagt. Ausgenommen sind Besucher, welche auf dem Campingplatz in ihrem Fahrzeug schlafen und ein gültiges Campingticket vorweisen können. Diese dürfen ausschliesslich auf dem abgesperrten Campingplatz parkieren. Besucher mit einem Zelt dürfen zum Ausladen hochfahren, müssen das Fahrzeug jedoch anschliessend auf dem Dorfparkplatz parkieren.

Fahrzeuge, die auf den Zufahrtsstrassen oder auf dem Festivalgelände abgestellt sind, werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt. Der Fahrzeughalter wird kostenpflichtig und hat alle Aufwendungen zu tragen, sobald der Abschleppdienst bestellt ist.

Parkplätze sind im Dorf vorhanden. Das Parkieren von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.

5.2 Eintritt

Die Eintrittskarte muss an den offiziellen Kassen und Tauschstationen des Veranstalters gegen ein Kontrollarmband getauscht werden.

Jede Person, die das Festareal betritt, muss das Kontrollarmband vor Betreten fest verschlossen um das Handgelenk tragen.

Beschädigte und nicht fest um das Handgelenk getragene Kontrollarmbänder berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der Leistungen des Veranstalters, insbesondere nicht zum Eintritt, und sind ungültig.

Das Kontrollarmband berechtigt je nach Bändel zum Eintritt in das Festivalgelände, die Campingplätze und die VIP Zone während der auf der Eintrittskarte genannten Zeitdauer.

Verlorene Eintrittskarten, Freikarten oder Kontrollarmbänder werden grundsätzlich nicht ersetzt.

Personen, welche sich ohne ordnungsgemäss befestigtes Armband auf dem Festareal aufhalten, werden weggewiesen und verzeigt.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.

5.3 Aufnahmen

Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen der am Festival auftretenden Künstler sind nicht erlaubt. Aufnahmen für den privaten Gebrauch sind grundsätzlich gestattet.

Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton,- Film- und Videoaufnahmen von den am Festival auftretenden Künstlern, von Festivalbesuchern oder der Festivalinfrastruktur ist untersagt.

Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

5.4 Eigene Getränke und eigenes Essen

Mitgebrachte Getränke und Essen sind ausschliesslich auf dem Campingplatz gestattet. Auf dem Festivalgelände dürfen keine eigenen Getränke oder eigenes Essen konsumiert werden.

5.5 Weitere Regeln

Verbotene Gegenstände auf dem Festareal sind:

  • Sämtliche Schuss-, Sprüh-, Stich-, Schlag-, und Hiebwaffen wie auch andere als gefährlich eingestufte Gegenstände.
  • Eigene Getränke und eigenes Essen.
  • Pyrotechnische Gegenstände, Petarden, Trockeneis

Der Aufenthalt auf dem abgesperrten Campingplatz ist nur zusammen mit einem gültigen Festivalticket zu den durch den Veranstalter kommunizierten Öffnungszeiten gestattet.

6 Eintrittskarten

Eintrittskarten sind nur über den offiziellen Ticketshop auf der Homepage des Veranstalters zu beziehen.

6.1 Keine Rückgabe oder Rückerstattungsanspruch

In keinem Fall besteht ein Rückgaberecht der Eintrittskarte oder ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis der Eintrittskarte.

Die Festivalbesucher anerkennen insbesondere auch, dass es im Lineup des Festivals jederzeit, auch kurzfristig, zu Änderungen kommen kann; sei es, dass sich Auftrittszeiten verschieben, sei es, dass ein Künstler gar nicht auftritt. Auch diese und ähnliche Sachverhalte begründen weder ein Rückgaberecht der Eintrittskarte noch einen Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis der Eintrittskarte.

7 Haftung

Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung des Veranstalters für ihr eigenes und für das Verhalten ihrer Hilfspersonen ausgeschlossen. Der Veranstalter und ihre Hilfspersonen haften insbesondere nicht für Körper- oder Vermögensschäden, die Festivalbesuchern von Dritten (z.B. Standbetreiber) zugefügt werden.

Der Veranstalter ist für verlorengegangene oder gestohlene Sachen nicht verantwortlich. Fundsachen werden an der Kasse abgegeben.

8 Schlussbestimmungen

Muss das Festival aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Tod oder Krankheit eines Künstlers, Unwetter, Katastrophen, Unruhen, Terrorismusgefahr, -warnung oder -akt, Epidemien, Pandemien, behördliches Verbot oder unverschuldete Nichtbewilligung des Festivals etc.) abgesagt oder verschoben werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte noch auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte, sondern die Eintrittskarte kann nur gegen eine Eintrittskarte für die nächste Ausgabe des Festivals umgetauscht werden.

Muss das Festival aufgrund höherer Gewalt unterbrochen oder abgebrochen werden, besteht weder ein Anspruch auf Rückgabe der Eintrittskarte, auf Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte noch auf Umtausch für die nächste Ausgabe des Festivals. Als Unterbruch des Festivals gilt jede ab Eröffnung des Festivals erfolgte temporäre Unterbrechung des Festivals (z.B. wegen Unwetters). Als Abbruch des Festivals gilt jeder ab Eröffnung des Festivals erfolgter Abbruch des Festivals (z.B. wegen behördlichen Verbots).

Änderungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Nebenabreden bestehen keine.

Der Veranstalter behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Änderungen gelten als akzeptiert, sofern ihnen nicht innert 30 Tagen nach Publikation widersprochen wird.

Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten wird ausschliesslich Bivio, Schweiz, vereinbart.

Bivio, 29.12.23

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